Abmahnungen könnt Ihr bei Ebayverkäufen schneller erhalten,als ihr glaubt.Der entscheidende Punkt dabei ist,ob es der Gegenseite gelingt,Euch in einer evtl. juristischen Auseinandersetzung als gewerblichen Verkäufer zu "überführen" oder nicht.Hier nur mal einige wenige Punkte zur Beachtung:
Bereits 51 Verkäufe innerhalb von nur wenigen Monaten können ausreichen,um als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden - unabhängig vom Erlös und unabhängig davon,ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Es genügt nicht immer darauf hinzuweisen,daß Eure Artikel aus Eurer Privatsammlung stammen.Dennoch solltet Ihr auf diesen Hinweis nicht verzichten.
Abmahnungen können auch dann erfolgen,wenn ein Angebot von Ebay gelöscht wird,BEVOR ein Gebot vorliegt ( z.B. bei vermeintlichen Verstößen gegen das Urheberrecht ).
Abmahnungsanwälte liegen 24 Stunden auf der Lauer,also VORSICHT!
Stellt nicht zu viele Artikel auf einmal ein,sondern verteilt Eure Angebote über einen längeren Zeitpunkt.
Bietet nicht mehrmals den gleichen Artikel an.
Verzichtet möglichst auf das Anbieten von Neuware.
Orignal From: ABMAHNUNG - ZUR BEACHTUNG!
No comments:
Post a Comment