Der Bedarf an Kinderbetreuung wird wieder größer. Eine Alternative zum Kindergarten sind Tagesmütter. Wer selbst Geld durch Kinderbetreuung dazu verdient, sollte folgendes wissen:
Das Honorar ist nicht in voller Höhe steuerpflichtig. Das Finanzamt erkennt pro Kind, das ganztägig betreut wird, eine Betriebskostenpauschale von 300 Euro im Monat an.
Beihilfen für die vom Jugendamt vermittelte Tagesmutter waren bisher steuerfrei, wenn nicht mehr als 5 Kinder betreut wurden. Das gilt nur noch bis 2009!
Nicht betroffen sind Pflegeeltern. Zuschüsse sowie Pflegegeld bleiben weiterhin steuerfrei, wenn maximal sechs Kinder betreut werden.
Orignal From: Tipps für Tagesmütter
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